20. Januar 2025

Haftungsausschluss Lasertag









    Haftungsausschluss für die Nutzung der Lasertag-Ausrüstung des Vereins Fun-Action-Sport Freizeitgestaltung

    Zwischen:

    Fun-Action-Sport Freizeitgestaltung (im Folgenden „Verein“)

    und

    dem Nutzer (wie oben angegeben)

    § 1 Nutzung der Ausrüstung:

    • Die Nutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
    • Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausrüstung sorgfältig zu behandeln und gemäß den Anweisungen des Vereins zu verwenden.
    • Der Nutzer ist für alle Schäden verantwortlich, die durch seine Nutzung an der Ausrüstung entstehen.

    § 2 Haftungsausschluss:

    • Der Verein haftet nur für Schäden, die durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vereins oder seiner Organe in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Verein verursacht werden.
    • Insbesondere haftet der Verein nicht für Schäden, die durch das Verhalten von Spielern untereinander, wie z.B. durch Unfälle, Eigenverschulden eines Spielers oder das vorsätzliche oder fahrlässige Handeln eines anderen Spielers, entstehen.
    • Diese Haftungsbeschränkung gilt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 1299 ABGB (Schadenersatz bei unentgeltlicher Tätigkeit).

    § 3 Besondere Gefahren im Outdoor-Bereich:

    Der Nutzer ist sich der besonderen Gefahren bewusst, die mit dem Spielen im Outdoor-Bereich (Wald, freies Gelände) verbunden sind. Dazu gehören unter anderem:

    • Unebenes Gelände, Stolperfallen (z.B. Wurzeln, Steine)
    • Witterungseinflüsse (z.B. Regen, Wind, Kälte)
    • Vegetation (z.B. Äste, Dornen)
    • Tierische Gefahren (z.B. Insektenstiche)

    Der Nutzer bestätigt, dass er diese Gefahren kennt und akzeptiert und den Verein und seine Organe auch in Bezug auf diese Gefahren von jeglicher Haftung freistellt, soweit gesetzlich zulässig.

    § 4 Schlussbestimmungen:

    • Dieser Haftungsausschluss unterliegt dem österreichischen Recht.
    • Gerichtsstand ist Eisenstadt.
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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